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Wichtig zu wissen

 

  !! NEU AB 1. JANUAR 2016  !!

AMICUS  die moderne Datenbank für die Registrierung von Hunden in der Schweiz.

AMICUS  ERSETZT  ANIS  BITTE GEBEN SIE UNS IN IHREM FORMULAR IHRE PERSÖNLICHE AMICUS-ID AN, DIE SIE BEI IHRER WOHNSITZ-KOMMUNE ERHALTEN KÖNNEN. DANKE !

AMICUS-Informationen:  www.amicus.ch  oder info@amicus.ch  oder 0848 777 100

Seit dem 1. Januar 2016 ist aus ANIS AMICUS geworden. Seitdem müssen sich Besitzer, die noch nie einen Hund hatten, bei ihrer Gemeinde anmelden, um einen persönlichen Amicus-Ausweis zu erhalten. Inhaber, die bereits einen Hund hatten, behalten ihre alte ANIS-ID in AMICUS, die im Prinzip zur neuen AMICUS-Personen-ID wird.
Allgemeines Verfahren:


1. Der Inhaber geht zu seiner Gemeinde und überprüft, ob er eine persönliche AMICUS-ID hat und ob seine registrierten Daten aktuell sind.
2. Der Halter geht dann mit seinem Personalausweis und seinem Hund zu seinem Tierarzt.
3. Der Tierarzt identifiziert den neuen Hund mit dem Mikrochip und verknüpft die Mikrochipnummer mit der Personen-ID in AMICUS.


Anmerkung :
Wenn der erworbene Hund aus dem Ausland kommt, muss der neue Besitzer seinen Hund innerhalb von 10 Tagen bei einem Tierarzt anmelden. In jedem Fall muss der neue Besitzer des Hundes die Gemeinde und die Präfektur über die Anwesenheit seines Tieres in seinem neuen Zuhause informieren.
Eine Überschreitung dieser Frist stellt einen Verstoß gegen das Gesetz und die Tierseuchenverordnung dar und wird mit Busse von CHF 180.– geahndet.

 

Die Adoption eines Tieres trägt zu unserem körperlichen und seelischen Wohlbefinden bei. Stehen Sie kurz vor dem Sprung?

 

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